Die Ad-hoc Arbeitsgruppe „Biosicherheit“ der Bundestierärztekammer (BTK) hat Mindestanforderungen zur Biosicherheit für Tierärztinnen und Tierärzte beim Besuch von Tierbeständen (Schweine, Geflügel, Rinder, kleine Wiederkäuer) erstellt.
Diese Hygieneempfehlungen (https://bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/leitlinien/ Rubrik „Biosicherheit“) sollen dazu dienen, der Einschleppung von Infektionskrankheiten in Tierbestände vorzubeugen. Sie verstehen sich jeweils als Sorgfaltsmaßstab des vorbeugenden Gesundheitsschutzes, der geeignet ist, Haftungsrisiken der Tierärzteschaft zu begrenzen. Weiterhin ordnen sie sich in die primär durch die Tierhaltenden zu erstellenden und umzusetzenden Biosicherheitskonzepte für Tierhaltungen sowie Hygienevorkehrungen ein, die andere Berufsgruppen beim Besuch von Tierhaltungen ergreifen müssen.
Da die tierärztliche Bestandsbetreuung auch eine kontinuierliche Beratung und Betreuung hinsichtlich eines planmäßigen und vorbeugenden Tiergesundheits- und Hygienemanagements umfasst, tragen diese Empfehlungen letztlich auch zur tierärztlichen Vorbild- und Sachverständigenfunktion bei.
Die 7-teilige Online-Fortbildungsreihe „Biosicherheit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung“ von myvetlearn.de bietet Ihnen in allgemeinen und tierartspezifischen Kursen fundiertes Wissen zu den Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in Beständen verschiedener Tierarten (Rind, Schwein, Geflügel, Pferd). Ein kostenfreies Impulsreferat zur Bedeutung der Maßnahmen dient als Einführung.
Zur Biosicherheit in Geflügelbeständen gibt Dr. Ahlers (u. a. FTÄ für Geflügel und Mitglied im BTK-Ausschuss Geflügel) spezielle Informationen für die tierärztliche Praxis.