Referierende: Dipl.-Jur. Univ. Ines Tacke, Grünstadt; Dr. Björn Becker, Bad Bentheim
Künstliche Intelligenz (KI) bietet Tierarztpraxen und Tierkliniken zahlreiche Möglichkeiten, Arbeitsabläufe zu erleichtern und effizienter zu gestalten. Dadurch kann mehr Zeit für die Behandlung von Tieren aufgewendet werden. Allerdings ist beim Einsatz von KI auch einiges zu beachten.
Zudem schreibt der Gesetzgeber seit Februar 2025 durch Artikel 4 des EU AI Acts (EU Artificial Intelligence Act) vor, dass Mitarbeiter:innen, die KI im Arbeitsalltag einsetzen (z. B. bei der Nutzung von ChatGPT, Claude, KI-gestützten Dokumentationssystemen, Telefonassistenten oder Anwendungen zur diagnostischen Unterstützung), in Bezug auf KI geschult sein müssen bzw. über eine ausreichende KI-Kompetenz verfügen müssen. Dies soll sicherstellen, dass KI transparent und verantwortungsvoll eingesetzt wird und Menschen vor möglichen Risiken geschützt werden, ohne die Entwicklung und Nutzung von KI unnötig einzuschränken.
In dieser praxisorientierten Online-Schulung vermittelt die Juristin Ines Tacke die wichtigsten rechtlichen Grundlagen des EU AI Acts für den rechtskonformen Einsatz von KI. Den Praxisbezug stellt Tierarzt Dr. Björn Becker anhand konkreter Beispiele aus dem tiermedizinischen Alltag her.
Die teilnehmenden Tierärzt:innen, TFA und Praxismanager:innen erfahren, welche Chancen und Risiken KI-Anwendungen beispielsweise bei der Dokumentation, Diagnostik, Terminplanung, Kundenkommunikation und im Praxismanagement bieten. Sie lernen, KI-Systeme hinsichtlich ihrer Risiken einzuordnen, Datenschutz- und Transparenzpflichten zu beachten, typische Fehler zu vermeiden und KI-generierte Ergebnisse kritisch zu überprüfen. Auch die Verantwortung und Haftung beim Einsatz von KI werden erläutert.




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